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Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung des Antragsablaufs sowie die wichtigsten Voraussetzungen, die bei Kooperationsprojekten im Rahmen der oberösterreichischen Netzwerk-Initiativen zu beachten sind. Es gelten die Förderungsrichtlinien für Netzwerk-Kooperationsprojekte.


Projektantrag

Projektskizze

Anhand der Projektskizze wird über die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Projektes entschieden.

Formale Voraussetzungen

  • Partner in der jeweiligen Netzwerk-Initiative, in welcher das Projekt eingereicht wird
  • Firmensitz in Oberösterreich
  • Projekt in einem der drei Bereiche: Technologie, Qualifikation,Organisation
  • Konsortium aus mind. 3 Unternehmen oder F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen
  • Mindestens zwei der Unternehmen müssen ein Klein- oder Mittelunternehmen sein (KMU-Definition lt. Europäischer Kommission)
  • Projektlaufzeit: mindestens 6 Monate - maximal 24 Monate
  • Nachweis von entstandenen Kosten mittels Originalbelege
Förderantrag

Der Förderantrag ist bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative einzureichen. Nach Prüfung der formalen Anforderungen und Erfüllung der qualitativen Kriterien wird der Antrag durch die jeweilige Netzwerk-Initiative mit einer Förderempfehlung zur Genehmigung bzw. Ablehnung an die Förderstelle (Land OÖ, Abteilung Wirtschaft) weitergeleitet.

Inhalte des Antrags

  • Angaben zu den Antragstellern, Projektbeschreibung, rechtsverbindliche Unterschriften (siehe Formular „Förderantrag“)
  • Anlagen zum Förderantrag

Hinweise

  • Reisekosten können anerkannt werden, wenn diese für den Erfolg eines Projekts notwendig sind. Die geplanten Reisekosten sind in der Projektkostenübersicht des Antrags betraglich darzustellen und die Notwendigkeit ist zu begründen.
  • Externe Berater/Dienstleister können als Partner für das Zustandekommen eines Projektes gerechnet werden, jedoch nicht selbst als Projektträger auftreten. Der externe Berater/Dienstleister zählt jedoch nicht als KMU, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Bei Zukaufsleistungen im Wert von über € 7.000,- (zB die Beauftragung eines externen Dienstleisters) sind der Name und die geplante Leistung anzugeben. Die Projektpartner haben dafür Sorge zu tragen, dass es sich nachweislich um einen qualifizierten Dienstleister/Berater handelt.


Anlagen zum Projektantrag

 
Kooperations-
vereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung (siehe Formular-Vorschlag) ist von allen Kooperationspartnern firmenmäßig zu unterfertigen und dem Antrag beizulegen. Eine Abänderung bzw. Anpassung der Vereinbarung ist möglich.
Dokumentation der Rechtsform

Die Rechtsform jedes Projektpartners ist in Form eines Firmenbuchauszuges, Gewerbescheins, oder Auszug aus dem Vereinsregister zu dokumentieren.

Projektzeitplan Grafische Darstellung, welcher Arbeitsschritt von welchem Projektpartner zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wird erfolgt im Projektzeitplan.

Kostenaufstellung

Je Projektpartner ist eine detaillierte Kostenaufstellung gegliedert nach Arbeitspaketen beizulegen (siehe Formular zum Förderantrag: Detaillierte Plan-Kostenaufstellung).
Stundensatz-
kalkulation

Für den Fall, dass Personalkosten/Eigenleistungen von unselbständig Beschäftigten abgerechnet werden, muss der Stundensatz für jede am Projekt beteiligte Person mittels des Formulars „Stundensatzkalkulation“ mit Planwerten berechnet werden. Der berechnete Wert ist bei Antragstellung in der „Kostenaufstellung“ einzutragen. Bei der Abrechnung im Zuge des Endberichts sind die Planwerte durch tatsächliche Werte zu ersetzen. (siehe Formular zum Förderantrag: Plan-Stundensatzkalkulation).

Die Personalkosten von Einzelunternehmen und Mitarbeitern die auf Honorarbasis aberechnet werden, erhalten keine Förderung ihrer Personalkosten. Lediglich Mitarbeiter mit vertraglich geregeltem Gehalt können ihre Personalkosten im Zuge der Regio13 Förderung abrechnen.

 Umweltindikatoren Der Umweltfragebogen zur "Strategischen Umwelt-Planung (SUP)" für Netzwerke muss von jedem Projektpartner ausgefüllt werden. Dieser ist für die Förderung des Projekts im Rahmen des EFRE Fonds nötig. Es sind nur die gelb markierten Felder auszufüllen. Die weißen Felder können optional ausgefüllt werden. Nach Erfassung des Projekts im EFRE-Monitoringsystem wird der ATMOS-Projektcode (im Dokument gelb gekennzeichnet) von der Förderstelle vergeben. 


Förderbare Kosten 

 
 

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der nationalen Förderfähigkeitsregeln, wenn nicht in den Richtlinien für Netzwerk-Kooperationen oder im Fördervertrag strengere Regelungen getroffen sind.

Als förderbare Kosten gelten
Kosten für die Anbahnung und Durchführung des Projektes und solche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

  • Es sind ausschließlich tatsächlich getätigte Ausgaben in Form von Geldleistungen (Zahlungen), die zur Verwirklichung eines geförderten Vorhabens getätigt werden, zuschussfähig.
  • Personalkosten/Eigenleistungen
  • Externe Dienstleistungs-und Beratungskosten (Höchstsatz € 1.046/Tag pro Berater (netto)
  • Sonstige Kosten: Maßnahmen die zur Projektdokumentation und Ergebnisverbreitung (zB Leitfadenerstellung oder Informationsveranstaltungen) dienen.
  • Reisekosten, wenn im Antrag deren Notwendigkeit plausibel dargestellt wurde und diese im Fördervertrag als förderbare Kosten ausgewiesen sind.

NICHT förderbare Kosten

  • Anschaffung von nicht eindeutig projektbezogenen beweglichen Gütern (zB Mobiltelefone)
  • Repräsentationsausgaben (zB Blumen, Geschenke)
  • Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden bzw. Ausgaben, die nicht eindeutig einem Projektpartner zurechenbar sind.
  • Ausgaben, die nicht mit dem genehmigten Inhalt des Vorhabens übereinstimmen.
  • Bei vorsteuerabzugsberechtigten Projektträgern ist die Mehrwertsteuer nicht förderbar.
  • Auf der Rechnung angebotene Skonti und Rabatte werden in jedem Fall abgezogen, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden.
  • Ausgaben für interne Arbeitsessen der Projektträger sind nicht zuschussfähig. Ausgaben für Catering/Bewirtung bei Veranstaltungen mit Dritten in angemessenem Ausmaß sind dann zuschussfähig, wenn die projektbezogene Notwendigkeit (mit näheren Angaben zur Veranstaltung samt Teilnehmerliste) sowie die Angemessenheit der Kosten plausibel begründet werden können. Alkohol ist generell nicht förderbar.

Projektdurchführungszeitraum
Rechnungen und Zahlungen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb des im Fördervertrag genehmigten Projektdurchführungszeitraumes liegen. Der früheste Zeitpunkt für die Anerkennbarkeit von Rechnungen und Zahlungen ist das Datum des Antragseinganges bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative. VOR Ablauf des genehmigten Projektzeitraumes kann schriftlich um eine einmalige Projektverlängerung um max. 6 Monate angesucht werden. Diese ist seitens der Förderstelle zu genehmigen.


Genehmigung
 
 

Im Falle einer positiven Beurteilung durch die Förderstelle wird ein Fördervertrag (Förderungsvereinbarung) erstellt, der mindestens folgende Punkte enthält:

  1. Projektbeschreibung und Ziele
  2. Gegenstand der Förderung und Gliederung der Kosten
  3. Projektdurchführungszeitraum
  4. Finanzierung und Förderleistungen
  5. Auszahlungsbedingungen
  6. Verpflichtungen des Förderungsnehmers inklusive Publizitätsverpflichtungen
  7. Rückforderungsbestimmungen


Jedem Projektpartner wird ein Fördervertrag in zweifacher Ausfertigung gemeinsam mit einem Verständigungsschreiben übermittelt. Bei Retournierung des gegengezeichneten Vertrages an die Förderstelle wird der Vertrag rechtswirksam.


Endbericht
 
 

Innerhalb von 2 Monaten nach Projektende ist der Endbericht samt Abrechnungsunterlagen (siehe Anlagen zum Endbericht) bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative einzureichen. Es erfolgt sodann eine Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bis drei Monate nach Projektende wird der Endbericht an das Land ÖO zur Prüfung weitergeleitet.
Abrechnungsformulare sind einerseits firmenmäßig gefertigt im Original und andererseits in elektronischer Form vorzulegen. 

Inhalte des Endberichts

  • Beschreibung des Projektverlaufs und der Projektergebnisse (siehe Formular „Endbericht“)
  • Die Erfassung der Indikatoren für das EFRE-Monitoringsystem (siehe Endbericht Seite 3) sollten gesammelt, beispielsweise durch den Projektkoordinator, erfasst werden.

Anlagen zum Endbericht
 
Förderverwendungs-
nachweis
Gegenüberstellung der geplanten/genehmigten mit den tatsächlichen Ausgaben, in der Gliederung gemäß Kostenplan im Förderungsvertrag.
(siehe Fomular "Gesamtverwendungsnachweis")

Rechnungs-
zusammenstellung

Detailauflistung aller Rechnungen und Zahlungen für die zur Kofinanzierung beantragten Projektausgaben. (siehe Formular Rechnungszusammenstellung)
Originalbelege Originalrechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege samt Belege für den Nachweis der korrespondierenden Zahlungsflüsse (Zahlungsunterlagen, Bankkontoauszüge, Telebanking-Auszüge) sind notwendig. Die Zahlung ist am Kontoauszug zu kennzeichnen bzw. sind bei Sammelüberweisung die einzelnen Summen aufzuschlüsseln; die Belege sind entsprechend der Rechnungszusammenstellung zu reihen, um eine rasche Prüfung zu ermöglichen.
Nachweis
Personalkosten/
Eigenleistungen

Im Falle von Personalkosten/Eigenleistungen sind für jede/n am Projekt beteiligten Mitarbeiter/in folgende Nachweise zu erbringen:

  • Plausible Aufzeichnung über die projektrelevanten Stunden (mit Tätigkeitsbeschreibung) (siehe Formular Stundenerfassung)
  • Stundensatzkalkulation basierend auf IST-Stunden und tatsächlichen Kosten
  • Jahreslohnkonto jedes am Projekt beteiligten Mitarbeiters mit monatlicher Aufschlüsselung der Bruttolöhne (inkl. Anführung aller Abgaben)
  • Gesamtstundennachweis (100 %ige Erfassung der IST-Stunden im Projektzeitraum)
  • Nachweis der Zahlung von Löhnen/Gehältern*
  • Nachweis der Zahlung der Lohnnebenkosten (LNK)*
* Die Zahlungen werden mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug nachgewiesen. Schwärzungen von Zahlenkolonnen sind nicht erlaubt. Projektrelevante Textstellen dürfen ebenfalls NICHT geschwärzt werden. Die Gesamtsumme der vom Unternehmen geleisteten LNK muss mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug nachgewiesen werden. Auf Anfrage der Revision muss außerdem im Detail nachgewiesen werden können, dass sämtlliche LNK der beteiligten Mitarbeiter ordnungsgemäß überwiesen wurden. Bei den Kontoauszügen müssen folgende Informationen ersichtlich sein: Kontoinhaber, Alter Kontostand und Neuer Kontostand, Summe Gutschriften/Lastschriften. Es müssen alle Seiten des Kontoauszuges beigelegt werden. Schwärzungen nicht projektrelevanter Textstellen müssen ersichlich sein.
Nachweis Reisekosten Bei der Abrechnung von Reisekosten muss neben einer Aufstellung sämtlicher im Zuge des Projektes getätigten Reisen (siehe Formular_Reisekostenabrechnung) auch die Zahlung an die MitarbeiterInnen nachgewiesen werden. Details siehe Nachweis der Personalkosten.
Sonstige Hinweise
zum Endbericht

 Bei der Abrechnung ist weiters Folgendes zu beachten:

  • Sollten sich die förderbaren Projektkosten im Vergleich zum Fördervertrag vermindern, reduziert sich auch aliquot die Förderung aus EFRE- und Landesmitteln. Bei einer Überschreitung der genehmigten förderbaren Kosten erhöht sich die Förderung aus EFRE- und Landesmitteln nicht!
  • Verschiebungen von Personalkosten zwischen den einzelnen Arbeitspaketen sind in einem Ausmaß von bis zu 25 % erlaubt. Darüber hinaus gehende Verschiebungen sind entsprechend zu argumentieren und mit der zuständigen Netzwerk-Initiative möglichst frühzeitig abzuklären.
  • Eine Verschiebung von Kosten zwischen Kostenarten (Personalkosten, externe Dienstleistungen und sonstige Kosten) ist im Ausmaß von maximal 10 % möglich. Darüber hinausgehende Verschiebungen müssen mit der zuständigen Netzwerk-Initiative abgeklärt werden und bedürfen einer Genehmigung durch die Förderstelle!
  • Externe Dienstleister müssen für jeden Projektpartner separate Honorarnoten verrechnen. In jeder Teilrechnung (z.B. von Workshops mit der gesamten Projektruppe) muss jedoch der Gesamtbetrag zur Überprüfung der Einhaltung des Tages-Höchstsatzes von EUR 1.046 angeführt werden (inkl. Agenda und Teilnehmerliste!).
Auszahlung

Die Förderung wird nach Genehmigung des Endberichtes durch die Förderstelle und Anerkennung der abgerechneten förderbaren Kosten durch die Finanzkontrollstelle (Land OÖ, Abt. Wirtschaft) an die einzelnen Projektpartner überwiesen.*

*(EFRE-Mittel werden von der zentralen Zahlstelle für EU-Mittel beim ERP-Fonds, Wien auf Veranlassung der Finanzkontrollstelle direkt an den Projektträger ausbezahlt. Die Auszahlung der Landesfördermittel erfolgt durch die Landesbuchhaltung ebenfalls auf Veranlassung der Finanzkontrollstelle.)

Förderintensität

maximal 30 % der förderbaren Kosten
maximal € 25.000,-- pro Projektpartner
maximal € 100.000,-- Gesamtförderung pro Projekt


Sonstige Hinweise
 
Publizitätsverpflichtungen

Alle Veröffentlichungen, die das geförderte Projekt betreffen, müssen einen Hinweis auf die gewährte Förderung enthalten.

Mindestkriterien: EU-Logo, Landeslogo

Wenn möglich (zum Beispiel auf der Homepage), sind auch ein Hinweis auf den Fonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) sowie auf das Förderprogramm anzubringen (Logo Regio 13, Publizitätsverpflichtungen).

Textvorschlag: „Das Projekt ... wurde im Rahmen des EU-Programms Regio 13 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln gefördert.“

Aufbewahrung der Dokumente Alle Projektrelevanten Geschäftsunterlagen müssen bis 31.12.2022 entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift auf allgemein üblichen Datenträgern sicher und geordnet aufbewahrt werden und zur Einsicht durch die Revision zur Verfügung stehen.

>> Mehr Informationen zu Regio 13
>> Richtlinien für Netzwerk-Kooperationsprojekte
>> Nationale Förderfähigkeitsregeln (EFRE-Förderungen)          

Es gelten weiters die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie das oö. Anti-Diskriminierungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus gelten für alle Empfänger von EFRE-Mitteln die "Allgemeinen Verpflichtungen der Empfänger von Strukturfondsmitteln in Österreich" (siehe Anhang 1 der nationalen Förderfähigkeitsregeln)
Weitere relevante Dokumente und EU-Verordnungen:
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25.6.2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften i.d.F. Verordnung Nr. 1995/2006 vom 13.12.2006
Verordnung (EG) Nr. 1803/2006 des Rates vom 11.7.2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999
Verordnung (EG Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.7.2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8.12.2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EG) Nr. 1083/2006 und 1080/2006
Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit OÖ 2007-2013 (Operationelles Programm und Ergänzung zur Programmplanung)
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013 (BGBl. I Nr. ….)