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Potenzielle NachfolgerInnen müssen gegenüber allen Beteiligten
glaubwürdig den Nachweis ihrer Kompetenz erbringen, um akzeptiert zu werden und auf konstruktive Mitarbeit aller Beteiligten zählen zu können. Dies gelingt am ehesten bei frühzeitiger Einbeziehung in die Unternehmensführung.
Neben einer fundierten fachlichen Ausbildung ist der Persönlichkeitsentwicklung hohes Augenmerk zu schenken. Der Eintritt in das Unternehmen sollte, wenn möglich, durch Ausbildung bzw. mehrjährige Tätigkeit in fremden, branchenähnlichen Unternehmen, Auslandsaufenthalten und persönlichkeitsbildende Maßnahmen vorbereitet werden. Praktische Ausbildung und Erfahrung in fremden Unternehmen stellen wichtige Lernquellen dar und vermitteln intensivere und objektivere Einblicke in die Unternehmenswelt als im eigenen Unternehmen. Der Blick über den Zaun erleichtert es, Verbesserungspotenziale sowie Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten im eigenen Unternehmen zu erkennen und neue Netzwerkkontakte zu knüpfen. Die „Wanderjahre“ stärken das Selbstvertrauen, ermöglichen eine unabhängigere Position bei den Nachfolgeverhandlungen und unterstreichen den Wandel vom Familienmitglied zum gleichberechtigten Geschäftspartner sowohl in den Augen der Familie als auch der Mitarbeiter.
Hauptziele einer Nachfolgeplanung sind
Der Wahl des richtigen Übergabezeitpunktes und einer darauf abgestimmten Übergabeplanung kommt elementare Bedeutung zu. Unabdingbar dafür ist eine echte Übergabebereitschaft des scheidenden Unternehmers bzw. die Übernahmebereitschaft seitens des (potenziellen) Nachfolgers. Deshalb sind bereits im Vorfeld der Übergabeplanung sowohl von Übergebern als auch (potenziellen) Übernehmern eine Reihe von Punkten gründlich zu überlegen ( >> Checkliste: „Fragen im Vorfeld der Übergabeplanung“ ).
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Übergabeplanes zählen:
Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens
Eine genaue Analyse des Unternehmens und dessen Marktumfeldes ist durchzuführen. Dies betrifft eine Bilanzanalyse der vergangenen drei bis fünf Jahre, Liquiditätsrechnungen, Rentabilitätsrechnungen sowie einer Vorschaurechnung im Hinblick auf Markt-, Branche- und Unternehmensentwicklung. Es empfiehlt sich eine Unternehmensbewertung durchzuführen, um eine Entscheidung hinsichtlich familieninterner Übertragung oder Unternehmensverkauf zu treffen.
Festlegung von Unternehmensstrategien und Unternehmenszielen (Leitbild)
Neben der zahlenmäßigen Unternehmensanalyse sollte auch eine schriftliche Festlegung bestehender Strategie, Unternehmensziele und Organisation und ihrer Entwicklung erfolgen – im Idealfalle gemeinsam mit dem Nachfolger. Es geht im Wesentlichen darum, ob Produkt- oder Dienstleistungsangebote beibehalten werden, welche Marketingstrategien in Hinkunft durchgeführt werden sollten, wie Personalführung und –entwicklung in Zukunft gestaltet werden soll. Organisatorische Strukturen und Abläufe sollen auf Sinnhaftigkeit und Effizienz hin durchleuchtet werden. Nicht selten kommt es nach erfolgter Übernahme zu einer grundlegenden Änderung von Strategie, Organisation und Zielen des Unternehmens. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob dies mit den vorhandenen Mitarbeiterressourcen und –kompetenzen durchgeführt werden kann bzw. welche Entwicklungsmaßnahmen für Nachfolger – aber auch für die bestehenden Mitarbeiter - notwendig sind. Wettbewerbsanalyse
Eine umfassende Wettbewerbsanalyse hinsichtlich Markt, Mitbewerbern und der (zukünftigen) eigenen Positionierung am Markt ist durchzu-führen. Nicht selten kommt es im Rahmen dieser Wettbewerbsanalyse zu einer wesentlichen Änderung der oben angeführten Strategie und Unternehmensorganisation.
Ablauf- und Aufbauorganisation
Aufbau- und Ablauforganisation sollten im Hinblick auf Einsparungspotenziale überprüft werden. Auf welche bisher „traditionell“ durchgeführten Aufgaben und Abläufe kann verzichtet werden? Welche sind weiterhin notwendig? Können Teilaufgaben anders kombiniert oder zusam-mengelegt werden? Welche werden ggf. auf Grund veränderter Zielsetzungen in Zukunft notwendig sein?
Rechtsform
Die aktuelle Rechtsform ist kritisch zu hinterfragen. Bei Einzelunternehmen ist zu überlegen, ob (bspw. aus Haftungsgründen oder steuer-schonenden Gründen) in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden sollte. Zu beachten sind stets aktuelle rechtliche Entwicklungen und Standards. In diesem Zuge sollten gleichzeitig existierende Gesellschaftsverträge auf ihre Aktualität und Relevanz überprüft werden. Die künftige Ausgestaltung der vorhandenen Verträge ist in diesem Rahmen festzulegen.
Ermittlung des Kapitalbedarfes
Noch vor Übergabe sollte der Kapitalbedarf der nächsten drei bis fünf Jahre ermittelt werden, um eine Ausgangsposition für Budgetierung und Planungsrechnungen zu bilden. Der ermittelte Kapitalbedarf wird ein wesentliches Entscheidungskriterium für oder gegen eine Übernahme sein. Der Kapitalbedarf bestimmt auch die künftige Finanzierung des Unternehmens, auch im Hinblick auf aktuelle europaweite Eigenkapitalrichtlinien.
Kompetenzentwicklung
Aufgrund der durchgeführten Analyse und ggf. eingeleiteter Veränderungen ist zu überlegen, ob die vorhandenen Humanressourcen ausreichen. Sind für neuartige Aufgaben neue Mitarbeiter einzustellen oder können vorhandene weiterentwickelt werden?
Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Kompetenzentwicklungsplan für NachfolgerInnen.
Dieser ist individuell und maßgeschneidert zu gestalten. Sinnvoll ist auf alle Fälle eine gemeinsame Planung durch Übergeber und Übernehmer, wobei weitere Schlüsselpersonen sowie ggf. auch externe Berater beigezogen werden können. Diese Planung sollte auch schriftlich festgelegt werden.
Im Folgenden sind einige zentrale Fragen angeführt:
4. ERFAHRUNGEN MIT DEM EINSATZ
Eine Befragung von (potenziellen) ÜbergeberInnen in Oberösterreich zeigte, dass zwar 70 % eine fundierte und exakte Nachfolgeplanung für (sehr) wichtig halten, dass aber deutlich weniger dies auch in Form schriftlicher Nachfolgeplanungen umsetzen. Etwa ein Drittel der Befragten hatte sich mit der Nachfolgefrage kaum oder gar nicht auseinandergesetzt.
Zu den wichtigsten Punkten zählen dabei für die UnternehmensleiterInnen insbesondere die Übernahme durch kompetente Nachfolger, eine fundierte Vorbereitung der Nachfolge und die Erstellung eines konkreten Nachfolgeplanes.
Während etwa ein Viertel der Unternehmen von einem Vorbereitungszeitraum von max. einem Jahr ausgeht, sieht ein weiteres Viertel einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren als angemessen an, etwa die Hälfte setzt einen nochmals deutlich längeren Zeitraum an.
D.h. die Planung der Kompetenzentwicklung der NachfolgerInnen sollte mit möglichst langfristiger Perspektive erfolgen.
Es empfiehlt sich eine schriftliche Festlegung der zwischen Übergeber und Übernehmer getroffenen Vereinbarungen auch für den Bereich der Kompetenzentwicklung, da ansonsten die Gefahr besteht, dass wegen der „Dominanz des Tagesgeschäftes“ die Kompetenzentwicklung ins Hintertreffen gerät.
5. ANWENDUNGSERFAHRUNGEN
Die Nachfolgeplanung erfolgt individuell auf das jeweilige Unternehmen hin maßgeschneidert. D.h. die obigen Ausführungen sind als Checkliste hinsichtlich wichtiger Punkte zu verstehen, die bei dieser Planung zu berücksichtigen sind. Durch die rechtzeitige Beschäftigung mit diesen Punkten werden potenzielle Probleme und Defizitbereiche bereits frühzeitig erkannt.
Fallbeispiele erfolgreich übernommener Unternehmen sowie Interviews mit Übergebern und Übernehmern zeigen, dass bei intensiver und rechtzeitiger gemeinsamer Vorbereitung durch Übergeber und Übernehmer Problemfelder bereits im Vorfeld erkannt und einer Lösung zuge-führt werden können, sodass im Übertragungsprozess tendenziell weniger Probleme auftreten. Die gemeinsame Vorbereitung wirkt auch als positiver Motivationsverstärker sowohl für Übergeber als auch Übernehmer.
6. VERTIEFUNGSMÖGLICHKEITEN
