Richtlinien für Netzwerk Kooperationsprojekte
Voraussetzungen für die EFRE-Förderung im Rahmen eines Netzwerk Kooperationsprojektes
- Partner im Netzwerk Humanressourcen
- Firmensitz in Oberösterreich
- Projekt in einem der drei Bereiche: Technologie, Qualifikation, Organisation
- Konsortium aus mind. 3 Unternehmen oder F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen
- Mindestens zwei der Unternehmen müssen ein Klein- oder Mittelunternehmen sein
(KMU-Definition lt. Europäischer Kommission)
- Projektlaufzeit: mindestens 6 Monate - maximal 24 Monate
- Nachweis von entstandenen Kosten mittels Originalbelege
Förderbare Kosten
Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten
- Höchstsatz von 1.046 Euro pro Tag (inklusive anfallender Reisekosten)
- Vorsteuerabzugsberechtigte: Angabe der Beträge ohne USt
- Detaillierter Nachweis sämtlicher Dienstleister inkl. deren Leistungserbringung
- Einholen von mindestens drei Vergleichsangeboten bzw. Begründung der Entscheidung
für einen Dienstleister
Nachweis der externen Dienstleistungs- und Beratungskosten
- Vorlage von Originalrechnungsbelegen
- Zahlungsnachweis mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug
Sonstige Kosten
- Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung (Folder, Teilnahme an Messen, etc.)
- Reisekosten der Projektpartner (inkl. Zahlungsnachweis an die MitarbeiterInnen)
- Seminarräume bei Veranstaltungen
Voraussetzungen für die Förderung von Personalkosten
- 100%ige Zeitaufzeichnung der im Projekt beteiligten MitarbeiterInnen
- Tätigkeitslisten für die projektrelevanten Stunden
- Jahreslohnkonto der im Projekt beteiligten MitarbeiterInnen
- Offenlegung der Zahlung von Lohn- und Gehaltskosten
mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug
- Vorlage von Originalbelegen
Förderintensität
- Fördersatz 30 % der förderbaren Kosten je Projektpartner
- Förderhöhe maximal 25.000,00 Euro je Projektpartner
- Förderhöhe maximal 100.000 Euro Gesamtförderung pro Projekt
>> Richtlinien für Netzwerk-Kooperationen
>> Nationale Förderfähigkeitsregeln (EFRE-Förderungen)
Es gelten weiters die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie das oö. Anti-Diskriminierungsgesetz in der jeweils gültigen Fasssung. Darüber hinaus gelten für alle Empfänger von EFRE-Mitteln die relevanten Verordnungen der Europäischen Kommission in der jeweils gültigen Fassung. Dies sind insbesondere:
>> Allgemeine Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr. 1083/2006
>> EFRE Verordnung VO (EG) Nr. 1080/2006