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Netzwerk Kooperationsprojekte

Richtlinien für Netzwerk Kooperationsprojekte

 

Voraussetzungen für die EFRE-Förderung im Rahmen eines Netzwerk Kooperationsprojektes

  • Partner im Netzwerk Humanressourcen
  • Firmensitz in Oberösterreich
  • Projekt in einem der drei Bereiche: Technologie, Qualifikation, Organisation
  • Konsortium aus mind. 3 Unternehmen oder F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen
  • Mindestens zwei der Unternehmen müssen ein Klein- oder Mittelunternehmen sein
    (KMU-Definition lt. Europäischer Kommission)
  • Projektlaufzeit: mindestens 6 Monate - maximal 24 Monate
  • Nachweis von entstandenen Kosten mittels Originalbelege


Förderbare Kosten

Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten

  • Höchstsatz von 1.046 Euro pro Tag (inklusive anfallender Reisekosten)
  • Vorsteuerabzugsberechtigte: Angabe der Beträge ohne USt
  • Detaillierter Nachweis sämtlicher Dienstleister inkl. deren Leistungserbringung
  • Einholen von mindestens drei Vergleichsangeboten bzw. Begründung der Entscheidung
    für einen Dienstleister

Nachweis der externen Dienstleistungs- und Beratungskosten

  • Vorlage von Originalrechnungsbelegen
  • Zahlungsnachweis mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug


Sonstige Kosten

  • Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung (Folder, Teilnahme an Messen, etc.)
  • Reisekosten der Projektpartner (inkl. Zahlungsnachweis an die MitarbeiterInnen)
  • Seminarräume bei Veranstaltungen


Voraussetzungen für die Förderung von Personalkosten

  • 100%ige Zeitaufzeichnung der im Projekt beteiligten MitarbeiterInnen
  • Tätigkeitslisten für die projektrelevanten Stunden
  • Jahreslohnkonto der im Projekt beteiligten MitarbeiterInnen
  • Offenlegung der Zahlung von Lohn- und Gehaltskosten
    mittels Überweisungsbestätigung und Kontoauszug
  • Vorlage von Originalbelegen

Förderintensität

  • Fördersatz 30 % der förderbaren Kosten je Projektpartner
  • Förderhöhe maximal 25.000,00 Euro je Projektpartner
  • Förderhöhe maximal 100.000 Euro Gesamtförderung pro Projekt


>> Richtlinien für Netzwerk-Kooperationen
>> Nationale Förderfähigkeitsregeln (EFRE-Förderungen)

Es gelten weiters die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie das oö. Anti-Diskriminierungsgesetz in der jeweils gültigen Fasssung. Darüber hinaus gelten für alle Empfänger von EFRE-Mitteln die relevanten Verordnungen der Europäischen Kommission in der jeweils gültigen Fassung. Dies sind insbesondere:

>> Allgemeine Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr. 1083/2006

>> EFRE Verordnung VO (EG) Nr. 1080/2006